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Plastische Chirurgie, Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie
Kapitelüberblick Schönheitschirurgie (bitte klicken Sie, um auf ein Kapitel zu springen)
Schlägt man im Duden nach, so findet sich unter dem Begriff Schönheitschirurgie lediglich den Ausdruck: 'chirurgische Kosmetik' - ohne weitere Erklärungen.
Das Wort Kosmetik leitet sich vom griechischen 'kosmetike' ab und bedeutet: die Kunst des Schmückens.
Unter dem Begriff kosmetische Chirurgie findet man schließlich die Erklärung es handele sich um die plastische Chirurgie, die Schönheitsfehler oder Fehlbildungen zu korrigieren sucht.
Im Brockhaus wird die Schönheitschirurgie als Synonym für kosmetische und ästhetische Chirurgie beschrieben. Die Schönheitschirurgie soll Merkmale des äußeren Erscheinungsbildes verbessern, die trotz organischer Gesundheit vom Betroffenen als unbefriedigend empfunden werden. Anschließend kommt der wichtigste Absatz: "Facharzt für Plastische Chirurgie darf sich ein Mediziner nur nach einer besonderen Ausbildung und Facharztprüfung nennen. Die Bezeichnung Schönheitschirurgie ist dagegen nicht geschützt.
Die Problematik bzw. Missverständnisse bringt die Ärztekammer Nordrhein in "Informationen der Ärztekammer Nordrhein zur "Schönheitschirurgie"" genau auf den Punkt. Sie betont, Letztere habe sich außerhalb des gesetzlich geregelten Weiterbildungsrechts der Ärzteschaft entwickelt. Auch wird dargelegt, dass es für die Schönheitschirurgie keine öffentlich rechtliche Qualifikation durch die Ärztekammer gibt. Es existiert also kein Facharzt für "Schönheitschirurgie"! Bezüglich der Weiterbildungsordnung gibt es lediglich die Facharztbezeichnung Plastische Chirurgie, heute: Plastische und Ästhetische Chirurgie und die Zusatzbezeichnung Plastische Operationen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen der Ärztekammer Nordrhein zur "Schönheitschirurgie"
"Grundsätzlich darf jeder approbierter Arzt Schönheitsoperationen durchführen, weil die Approbation zur uneingeschränkten Ausübung der Heilkunde berechtigt.
Die gute Qualifikation wird in der Regel durch eine Weiterbildung erworben, das heißt man kann die Qualifikation als plastisch ästhetischer Chirurg erwerben. Das ist eine sechsjährige Weiterbildung, oder man kann eine Zusatzqualifikation zu den Facharztanerkennungen Hals- Nasen- Ohrenheilkunde und Mund- Kiefer- Gesichtschirurgie erwerben."
Jeder Arzt kann die offiziell nicht anerkannte Bezeichnung Schönheitschirurg führen und Schönheitsoperationen durchführen. Der Begriff Schönheitschirurgie bietet also keine Sicherheit in Bezug auf die Ausbildung und Qualifikation eines Arztes.
Klicken Sie hier für Infos zur Schönheitschirurgie in Düsseldorf.
Aktualisiert am 28.09.2008
Autor Dr. Rene Schumann
Die Quellen zum Thema Schönheitschirurgie sind bereits im Text beschrieben worden.
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