
Bis zum Ende der neunziger Jahre, war es bei gewissen Voraussetzungen nicht schwer für die Brustverkleinerung, bei entsprechenden Ausmaßen und Beschwerden, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erlangen. Ein Reduktionsgewicht von ca. 500g pro Seite, eine Verkleinerung um 2 BH- Größen und entsprechende Beschwerden erleichterten dieses. Im Rahmen der Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen ist eine Kostenübernahme bei mittelgroßen Brüsten heute eher zur Seltenheit geworden. Die Brustverkleinerung bei sehr großen Brüsten trägt aber nach wie vor die Krankenkasse - aber wann?
Um von einer Brustfehlbildung oder Erkrankung zu Sprechen, muss ein deutliches Missverhältnis zwischen der Körperstatur und der Brustgröße bestehen. Dieses kann bereits ohne gängige Beschwerden zu einer seelischen Erkrankung führen, da sich viele Frauen von den Blicken einiger Männer diskriminiert und belästigt fühlen. Ist man wegen dieser Gründe und wegen einer daraus resultierenden Depression in psychologischer Behandlung, so ist von einer Erkrankung im Sinne der Krankenkasse zu sprechen, so dass eine Kostenübernahme erfolgen müsste.
Eine Kostenübernahme für die Brustverkleinerung durch die Krankenkasse wird in der Regel dann erfolgen, wenn neben den oben beschriebenen Faktoren eindeutige Symptome der Makromastie bestehen. Dazu gehören:
Generell gilt, die Krankenkasse übernimmt die Kosten bei Erkrankungen und Fehlbildungen, aber nicht für kosmetische Eingriffe! Die Diagnose Makromastie (krankhaft zu groß angelegte Brust) zählt zu den Fehlbildungen der weiblichen Brust. Die Entscheidung ab wann von einer Makromastie zu sprechen ist liegt im Ermessensspielraum der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse.
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Aktualisiert am 09.02.2009
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Dr. Rene Schumann; Plastischer Chirurg im Raum Düsseldorf, Köln, Essen in NRW
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