
Bei der Brustasymmetrie handelt es sich um eine Brustfehlbildung. Auch hier ist der Übergang zur physiologischen Normvariante fließend.
Es gilt, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt bei Erkrankungen und Fehlbildungen, aber nicht für kosmetische Eingriffe! Die Entscheidung ab wann die Brustasymmetrie als Fehlbildung zu werten ist, liegt im Ermessensspielraum der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse.
Die Klärung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse sollte vor der Operation erfolgen. Ist die Brustasymmetrie stark ausgebildet, so kann diese Ungleichheit oft schon beim ersten Blick festgestellt werden. Die Betroffenen fühlen sich von den Blicken Anderer oft belästigt, was zu einer reaktiven Depression führen kann, die eine Konsultation beim Psychologen notwendig macht.
Der Plastische Chirurg wird nach der Untersuchung einen Antrag auf die Kostenübernahme stellen. Ein Befundbericht vom Psychologen, falls eine Behandlung erfolgte, kann ebenfalls zum Erfolg beitragen.
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Aktualisiert am 09.02.2009
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Dr. Rene Schumann; Plastischer Chirurg im Raum Düsseldorf, Köln, Essen in NRW
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